Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Art Vertrag. Darin legt die vollmachtgebende Person fest, dass die bevollmächtigte Person für sie entscheiden soll. Sie möchten keine/n rechtliche/n BetreuerIn haben? Dann kann eine Vorsorgevollmacht die richtige Alternative für Sie sein.

Es kann sein, dass Sie irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Vielleicht, weil Sie krank sind oder eine Behinderung haben. Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für den Fall, dass Ihre Geschäfts- und/oder Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Eine Vorsorgevollmacht erteilen Sie für bestimmte Bereiche, z. B. für Ihre gesundheitlichen Angelegenheiten. Die Vertrauensperson verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung, wenn Sie aktuell nicht mehr einwilligungsfähig sind. Der/die Bevollmächtigte wird so zum Vertreter bzw. zur Vertreterin Ihres Willens.

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine rechtliche Betreuung weitgehend vermieden werden. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, bestimmt ein Betreuungsgericht einen Betreuer oder eine Betreuerin. Diese/r trifft Entscheidungen für Sie, wenn Sie es nicht können.

Welche Risiken bringt eine Vorsorgevollmacht mit sich?

Bei der Vorsorgevollmacht besteht die Gefahr des Missbrauchs. Oft gibt es niemanden, der den Bevollmächtigten bzw. die Bevollmächtigte kontrolliert. Dann könnte der/die Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht missbrauchen und beispielsweise Geld von Ihrem Konto abheben oder Entscheidungen gegen Ihren Willen treffen. Daher sollten Sie nur jemandem einen Vorsorgevollmacht geben, dem Sie absolut vertrauen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Sie möchten keine Vorsorgevollmacht erteilen? Dann sollten Sie möglichst eine Betreuungsverfügung ausstellen. Darin können Sie selbst festlegen, wen Sie sich als rechtlichen Betreuer oder Betreuerin vorstellen könnten. Gleichzeitig können Sie auch bestimmen, wen Sie nicht als rechtliche/n BetreuerIn akzeptieren und wie Ihre Betreuung geregelt werden soll. Sie haben weder eine Vorsorgevollmacht erteilt noch eine Betreuungsverfügung ausgestellt? Dann obliegt die Entscheidung dem Gericht. Der/die vom Gericht bestimmte BetreuerIn muss dann versuchen, die beste Entscheidung für Sie zu treffen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht hat einen anderen Regelungsgehalt als die Patientenverfügung, in der nicht verfügt wird, wer handeln soll, sondern der Verfügende selbst regelt, was etwa im Fall unheilbarer Krankheit geschehen soll. An diese Verfügungen haben sich dann die behandelnden Ärzte wie auch Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte zu halten.

Näheres zu diesen Themen finden Sie unter:

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/betreuungsverfuegung.php

>> zum Formular für die Vorsorgevollmacht

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