Miteinander für ein selbstbestimmtes Leben

Rechtliche Betreuung

Wir unterstützen erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Betreuung im Ehrenamt

Sie möchten sich engagieren und Menschen unterstützen, die sich selbst nicht vertreten können? Werden Sie ehrenamtliche/r BetreuerIn!

Was ist rechtliche Betreuung?

Rechtliche Betreuung ist Hilfe für Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können. Aufgabe der rechtlichen BetreuerInnen ist es, Menschen mit psychischen Krankheiten oder einem körperlichen, geistigen oder seelischen Handicap zu vertreten und zu unterstützen. Dabei geht es darum, die Bedürfnisse der betreuten Person wahrzunehmen und ihre Interessen in den Aufgabenkreisen zu vertreten, in denen sie selbst es nicht vermag.

Zu diesen Aufgabenkreisen zählen unter anderem

  • Vermögensregelungen, z. B. Rente oder Sozialhilfe geltend machen
  • Gesundheitssorge, z. B. Pflegedienste beauftragen
  • Wohnungsangelegenheiten, z. B. Mietverträge prüfen
  • Behördenangelegenheiten, vor allem Ansprüche prüfen und durchsetzen

Wohl und Wille der betreuten Person stehen dabei im Mittelpunkt.

Rechtliche Betreuung ist keine Entmündigung!

Die BetreuerInnen setzen sich dafür ein, dass die Fähigkeiten der betreuten Person gefördert werden und ihre Chancen nicht ungenutzt bleiben.

Betreute Personen können in der Regel weiterhin eigenverantwortlich handeln, nachdem eine Betreuung eingerichtet wurde. Die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erfolgt durch die örtlichen Betreuungsbehörden und Amtsgerichte.

Menschen mit Handicap können beim Amtsgericht (formlos) einen entsprechenden Antrag stellen. Auch Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn haben dort die Möglichkeit, eine Betreuung anzuregen. Nach einer Anhörung der betroffenen Person entscheidet das Gericht, ob eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernimmt.

Gut zu wissen: Wünsche der zu betreuenden Person im Hinblick auf die Auswahl des Betreuers/der Betreuerin muss das Gericht berücksichtigen!

Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir melden uns umgehend!

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